Wichtige Entscheide stehen an
Buus Orientierung über den Naturpark sowie Fusion auf Gemeindeebene
In Buus wird die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 über den Beitritt der Gemeinde zum Naturpark Baselbiet entscheiden. Um das Geschäft der Bevölkerung näher zu bringen, führte der Gemeinderat vergangene Woche einen entsprechenden Infoanlass durch. Dabei berichtete Johannes Sutter, Vizepräsident des Trägervereins Naturpark Baselbiet und Gemeindepräsident von Arboldswil, aus erster Hand, was ein Naturpark ist und was er bezweckt.
Der geplante Regionale Naturpark Baselbiet umfasst eine Fläche von 320 Quadratkilometern in 56 Gemeinden der Bezirke Sissach, Waldenburg und Liestal. Er ist geografisch das Bindeglied der seit Jahren bestehenden Naturpärke Aargau und Thal (SO). Er ist weder ein Naturschutzgebiet noch ein Nationalpark. Der Naturpark, so Sutter, konkurriert keine bestehenden Strukturen, sondern wirkt ergänzend, verhindert Doppelspurigkeiten und nützt Synergien. Er bezweckt, die Wertschöpfung der Region in den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe und naturnahem Tourismus zu erhöhen. Der Naturpark wird zur Hälfte durch den Bund finanziert. Je 20 Prozent steuern der Kanton und die Gemeinden bei, wobei der Gemeindebeitrag höchstens fünf Franken pro Kopf der Bevölkerung beträgt. Jeder investierte Franken, rechnete der Referent vor, fliesse um ein Mehrfaches ins Oberbaselbiet zurück.
Der Referent räumte insbesondere mit den falschen Behauptungen auf, der Naturpark untergrabe die Autonomie der Trägergemeinden und stellte klar: «Es gibt keine neuen Vorschriften oder Beschränkungen, die über bestehende Gesetze hinausgehen, auch nicht bei der Zonenplanung.» Weiter hielt Sutter fest, dass der Park ein Instrument der Gemeinden ist, die innerhalb des Trägervereins in der Mehrheit sind. Die Gemeinden würden entscheiden, in welche Projekte Geld fliesst.
Gemeindepräsidentin Nadine Jermann machte sich ebenfalls für einen Beitritt der Gemeinde zum Trägerverein stark. Sie ergänzte, dass in Buus mehrere Projekte und Absichten bestünden, die in den Naturpark einfliessen könnten.
Zuvor orientierte Gemeinderat Thomas Zumbrunn die Anwesenden über den geplanten Zusammenschluss der Bürgergemeinde Buus mit der Einwohnergemeinde Buus. Es handele sich hier um ein in letzter Zeit herangereiftes Projekt mit dem Ziel, zwei öffentlich-rechtliche Körperschaften, die ohnehin seit vielen Jahren eng zusammenarbeiten, im gegenseitigen Einverständnis zusammenzuführen, gab Zumbrunn zu verstehen.
Am Bürgerrecht von Buus ändert sich nichts. Das Bürgerrecht wird jedoch künftig von der Einwohnergemeindeversammlung erteilt. Auch am Banntag und am Gabholz wird nicht gerüttelt. Der Wald wird weiterhin vom rechtlich eigenständigen Zweckverband Farnsberg bewirtschaftet, geht jedoch wie alle Aktiven und Passiven an die Einwohnergemeinde über. Auf Beginn des Jahres bezifferten sich die Aktivwerte der Bürgergemeinde auf rund 146000 Franken, wobei der 146 Hektaren umfassende Wald nur mit 1 (einem) Franken bilanziert ist. «Administrativ wird vieles einfacher und kostengünstiger», betonte Zumbrunn. Stimmt die Bürgergemeindeversammlung der Fusion am 13. Dezember 2024 zu, müssen die stimmberechtigen Bürgerinnen und Bürger am 9. Februar 2025 den Beschluss an der Urne bestätigen. Dann liegt der Ball bei der Einwohnergemeinde, die analog zu entscheiden hat. Schliesslich bedarf die Fusion noch des regierungsrätlichen Segens. Lehnt eine Gemeindeversammlung oder eine Referendumsabstimmung den Beschluss ab, bleibt alles beim Alten.