Fiasko für Gemeinderat

Buus EGV lehnt Ortsplanrevision ab

Die Gemeindeversammlung von Buus sprach Klartext und lehnte den Entwurf der überarbeiteten Zonenvorschriften mit einem an Deutlichkeit kaum zu überbietenden Ergebnis ab. Von den 154 Stimmberechtigten votierten lediglich zwölf für den gemeinderätlichen Antrag, darunter die Stimmen des Ratstischs. Vier Personen enthielten sich der Stimme. Hingegen waren sich die Anwesenden einig darüber, dass Buus ein attraktives Dorf zum Wohnen und mit einer hohen Lebensqualität bleiben soll.

Wie oft bei komplexen Geschäften liegt des Pudels Kern im Detail. Das kam in der langen und fair geführten Debatte deutlich zum Ausdruck. Die Voten von Ex-Gemeinderätin Doris Ruepp, von Ex-Gemeindeverwalter Beat Sägesser und von Ex-Regierungsrat Thomas Weber, die sich namentlich gegen die Definition und das Ausmass von Grün- und Freihalteflächen in den einzelnen Zonen richteten, überzeugten die überwiegende Mehrheit, das Geschäft abzulehnen. Denn die erwähnten Stimmberechtigten setzten sich mit der Materie eingehend auseinander und legten deren Schwachpunkte glaubwürdig auf den Tisch. Sie stellten beim Analysieren der Zonenvorschriften fest, dass diese den Grundeigentumbesitzenden nicht nur zum Vorteil gereichen, sondern auch mit Nachteilen und Ungewissheiten behaftet sind, die beim einfachen Lesen des Reglement eher versteckt im «Kleingedruckten» zu finden sind.

Die Abstimmung endete für den Gemeinderat mit einem Fiasko. Das heisst aber nicht, dass die Vorlage schlecht vorbereitet war oder Mängel aufwies. Im Gegenteil, denn die Planung erstreckte sich über drei Jahre, wobei die Bevölkerung von Beginn weg in den Prozess, eingebunden war. Im Zuge des Mitwirkungsverfahrens gingen mehrere Wünsche auf Anpassungen und Änderungen ein, die, sofern sie sachdienlich waren, in die weitere Planung aufgenommen wurden. Zudem hat der Kanton die Planungsunterlagen vorgeprüft und mit einigen Anpassungen zur Annahme in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat, das Ingenieurbüro und die Planungskommission haben zweifellos gute Arbeit geleistet. Ausserdem ist das Geschäft vom Gemeinderat und den beiden Vertretern des Büros Jermann Ingenieur + Geometer AG seriös vorbereitet und den Anwesenden umfassend und gut verständlich vorgestellt worden. Die Erläuterungen in der Einladung zur Gemeindeversammlung umfassten mehr als fünf A4-Seiten-Text.

Schwachpunkte sind bekannt

Der Entscheid verpflichtet nun den Gemeinderat, die Zonenplanung Siedlung zu überdenken. Das heisst aber nicht, dass der Prozess wieder auf Feld eins beginnen muss. Denn viele Komponenten von drei Jahren Planungsarbeit sind zeitgemäss und entsprechen den heutigen Anforderungen und Zielsetzungen. Und die Schwachpunkte, die schliesslich zum Scheitern des Geschäfts führten, sind bekannt.

Zuvor erwies sich das neue Reglement über die Beaufsichtigung von Stiftung als völlig unbestritten und wurde ohne Gegenstimme verabschiedet. Konkret geht es um die Stiftung «Ständerhaus», die sich für den Erhalt des an der Rickenbacherstrasse gelegenen denkmalgeschützten Objekts einsetzt und keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Da per 1. April 2022 die Rechtsgrundlage für das Beaufsichtigen von Stiftungen aufgehoben wurde, verpflichtete der Kanton die Gemeinden, entweder selbst ein diesbezügliches Reglement zu erlassen oder diese Aufsicht gegen Gebühr an die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel abzutreten. Das Stiftungskapital beläuft sich auf 40000 Franken, was etwa dem Wert des zum Kulturgut von Buus gehörenden Gebäudes entspricht.

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